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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Alpinschiverleih Zillertal-Fügen GmbH
Mietbedingungen für Wintersportgeräte

  1. Der Mieter ist für das gemietete Sportgerät voll verantwortlich. Die Weitergabe des Sportgerätes an dritte Personen ist nicht gestattet.
  2. Der Mieter hat einen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis oder Führerschein) vorzuweisen und erklärt sich einverstanden, dass von diesem Dokument eine Kopie angefertigt oder das Dokument in unserem System gespeichert wird. Der amtliche Lichtbildausweis muss gültig sein.
  3. Mit der Unterschrift auf dem Mietformular bestätigt der Mieter die Richtigkeit seiner persönlichen Daten, die zur fachgerechten-elektronischen Bindungseinstellung, gemäß ÖNORM ISO 11088 dienen. Der Mieter darf die vom Vermieter vorgenommen Bindungseinstellungen nicht eigenmächtig ändern. Das Mietformular (=Rechnung) ist von wichtiger Bedeutung und deshalb muss der Mieter jederzeit darüber verfügen.
  4. Für Unfälle aller Art wird keine Haftung übernommen.
  5. Der Mietpreis ist bei Mietbeginn zu entrichten und gilt für aufeinanderfolgende Tage.
  6. Das Verleihmaterial wird gegen Bezahlung einer Schutzgebühr von 10% des Verleihpreises, auf Bruch versichert (ist nicht im Mietpreis inkludiert). Abnützungsschäden die durch üblichen Gebrauch entstehen, sind im Mietpreis enthalten. Für Schäden, die durch unsorgfältigen Gebrauch entstehen haftet der Mieter.
  7. Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass er das Sportgerät so verwahrt, dass eine Verwechslung oder eine Diebstahl verhindert wird.
  8. Für verlorene Mietgegenstände haftet der Mieter.
  9. Bei Diebstahl werden 100% des aktuellen Verkaufswertes eingehoben und der Mieter muss innerhalb von 24 Stunden bei der zuständigen Sicherheitsbehörde eine Anzeige erstatten. Wichtig dafür sind der Mietschein, sowie die Seriennummer vom Ski.
  10. Ein vorgetäuschter Diebstahl und Versicherungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt. Dieser wird zur Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt.
  11. Bei Rückgabe der Leihgeräte vor 09:00 Uhr wird der laufende Kalendertag nicht verrechnet. Bei Vermietung ab 15:00 Uhr wird der Mietpreis erst ab dem darauffolgenden Kalendertag verrechnet.
  12. Bei Verletzung oder Krankheit ist das Sportgerät sofort bei der Alpinschiverleih Zillertal-Fügen GmbH zurückzugeben und eine ärztliche Bestätigung vorzulegen. In diesem Fall wird der nicht verbrauchte Mietpreis ab dem Tag der Rückgabe zurückerstattet. (Beachte Rückgaberecht)
  13. Kann das Sportgerät in Folge ungünstiger Witterung oder anderer Behinderungen nicht verwendet werden, wird der bezahlte Mietpreis nicht zurückerstattet.
  14. Der Mieter hat die Möglichkeit, auf ein anderes Sportgerät zu wechseln. Dabei sind folgende Punkte zu beachten und es gilt − Umtausch nur mit vorheriger Absprache eines Mitarbeiters an der Kassa: Wird ein Sportgerät einer höheren Kategorie gewählt, ist der Aufpreis laut aktueller Preisliste zu bezahlen. Bei Tausch von Ski auf Snowboard, als auch bei Wechsel von Snowboard auf Ski ist ebenso ein Aufpreis zu bezahlen.
  15. Erfüllungsort für Leistungen und Zahlungen ist Alpinschiverleih Zillertal-Fügen GmbH in 6263 Fügen, Pankrazbergstraße 50. Gerichtsstand ist Landesgericht Innsbruck.


Stand 1. November 2015

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